Untersuchung gemäß 42. Bundes-immissionsschutz-verordnung (42. BImSchV)
Die 42. BImSchV kommt der Forderung nach, die bisherigen VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 (Verdunstungskühlanlagen) und 3679 (Nassabscheider) in einen rechtlichen Rahmen einzubinden.
Damit werden Betreiber von Verdunstungskühlanlagen zur regelmäßigen Überwachung verpflichtet.
Regelmäßige Kreislaufwasser-Untersuchungen
Die 42. BImSchV wurde am 19.07.2017 verkündet und trat vier Wochen später in Kraft. Seitdem werden Betreiber solcher Anlagen zu einer regelmäßigen Überwachung verpflichtet.
Die vierteljährlichen bzw. monatlichen Nutzwasser-Probenahmen und -untersuchungen dürfen nur durch ein dafür akkreditiertes Labor durchgeführt werden.
Ihr Plus: Die AGROLAB GROUP bietet die wirtschaftliche Lösung
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