Mit der
Deoxynivalenol kommt als Stoffwechselprodukt verschiedener Pilze der Gattung Fusarium vor allem in Getreide (insbesondere Weizen und Mais) vor.
Das Mykotoxin aus der Familie der Typ B Trichothecene kann bei Mensch und Tier bereits bei Aufnahme geringer Mengen zu chronischen Erkrankungen führen, z.B. das Immunsystem schwächen. Außerdem kann DON erbgutverändernd und krebserregend wirken. Daher wurden in der EU Höchstmengen für Lebens- und Futtermittel festgelegt.
Diese wurden von der EU-Kommission aufgrund neuer Studien überarbeitet und in der oben genannten Verordnung neu geregelt.
Der Anhang 1 der Verordnung wurde wie folgt geändert:
Produktkategorie |
Höchstgehalt |
Anmerkungen |
1.4.1 Unverarbeitete Getreidekörner, ausgenommen die Erzeugnisse gemäß unter 1.4.2 und 1.4.3 |
1000 |
Ausgenommen unverarbeitete Maiskörner, die zur Verarbeitung durch Nassmahlen bestimmt sind, und ausgenommen Reis. Der Höchstgehalt gilt für unver-arbeitete Getreidekörner, die im Hinblick auf die erste Verarbeitungsstufe (6) in Verkehr gebracht werden. |
1.4.2 unverarbeiteter Hartweizen, unverarbeiteter Mais |
1500 |
Ausgenommen unverarbeitete Maiskörner, bei denen zum Beispiel durch die Kennzeichnung oder die Bestimmungs-angabe ersichtlich ist, dass sie aus-schließlich zur Verwendung in einem Nassmahl-verfahren (Stärkegewinnung) bestimmt sind. Der Höchstgehalt gilt für unverarbeitete Hartweizenkörner und unverarbeitete Maiskörner, die im Hinblick auf die erste Verarbeitungsstufe (6) in Verkehr gebracht werden. |
1.4.3 Unverarbeitete Haferkörner mit Spelze |
1750 |
Der Höchstgehalt gilt für unverarbeitete Haferkörner mit Spelzen, die im Hinblick auf die erste Verarbeitungsstufe (6) in Verkehr gebracht werden. Der Höchstgehalt gilt für die Haferkörner einschließlich Spelzen, die nicht verzehrt werden. |
1.4.4 Getreidekörner, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden und Mais für den Endverbraucher, Puffmais und Popcorn |
750 |
Ausgenommen Reis. |
1.4.5 Getreidemahlerzeugnisse, mit Ausnahme der unter 1.4.6 aufgeführten Erzeugnisse |
600 |
Ausgenommen Mahlerzeugnisse aus Reis. |
1.4.6 Maismahlerzeugnisse |
||
1.4.6.1 Maismahlerzeugnisse, die für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden |
750 |
|
1.4.6.2 Maismahlerzeugnisse, die nicht für den Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden |
1000 |
|
1.4.6.3 Vorgekochte Polenta, verzehrfertig |
250 |
|
1.4.7 Backwaren, Getreidesnacks und Frühstückscerealien |
400 |
Ausgenommen Reiserzeugnisse. Einschließlich Kleingebäck. |
1.4.8 Teigwaren |
600 |
|
1.4.9 Beikost und Getreide-beikost für Säuglinge und Kleinkinder (3) |
150 |
Ausgenommen Reiserzeugnisse. Der Höchstgehalt gilt für die Trockenmasse (5) des Erzeugnisses, wie es in Verkehr gebracht wird. |
1.4.10 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die eigens für Säuglinge und Kleinkinder (3) bestimmt sind |
150 |
Ausgenommen Reiserzeugnisse. Der Höchstgehalt gilt für die Trockenmasse (5) des Erzeugnisses, wie es in Verkehr gebracht wird. |
Die Fußnotentexte sind der Verordnung zu entnehmen.
IHR PLUS: Die AGROLAB Labore verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Analytik von Getreide- und Getreideerzeugnissen. Die Bestimmungen von Mycotoxinen in Lebens- und Futtermitteln mit Hilfe modernster LC MS/MS Verfahren zählen zu unserem Routineangebot.
Autor: Dr. Frank Mörsberger