Der Entwurf für die Fortschreibung des EU-Monitoring-Programms für die Jahre 2025 – 2027 wurde vom Ständigen Ausschuss „Pesticide Residues“ der EU-Kommission angenommen.
Im Jahr 2025 sollen in der EU folgende Lebensmittel auf Pestizidrückstände von den nationalen Behörden untersucht werden: Äpfel, Erdbeeren, Pfirsiche (einschließlich Nektarinen und ähnliche Hybriden), Blattsalate, Tomaten und Spinat. Außerdem stehen Hafer und Gerste auf der Liste. Bei den tierischen Erzeugnissen liegt der Schwerpunkt auf Kuhmilch und Schweinefett. Neu im Programm sind auch Weiß- und Rotweine.
Bei Obst und Gemüse sollen 196 Wirkstoffe im Screening berücksichtigt werden, wobei Nikotin nur in Äpfeln, Salaten und Tomaten untersucht wird. Dithiocarbamate stehen bei allen Proben im Prüfplan ausgenommen sind nur die Kopfkohle und der Wein. Bromidrückstände werden nur in Salaten und Tomaten überprüft. Ethyhlenoxid/2-Chlorethanol Untersuchungen beschränken sich 2025 auf Hafer- und Gerstenkörner.
Die o.g. tierischen Matrices sollen auf u.a. auch Rückstände von Kupfer und Chlormequat/Mepiquat untersucht werden.
Die Verordnung (EU) 2023/731 soll zum 1. Januar 2025 aufgehoben und durch die aktualisierte Fassung für die Jahre 2025 bis 2027 ersetzt werden.
IHR PLUS: Es erscheint sinnvoll bei den Eigenkontrollen die Schwerpunkte des EU-Monitoring-Programms zu berücksichtigen und ggf. rechtzeitig die Prüfpläne für 2025 anzupassen.
Autor: Dr. Frank Mörsberger