chemischer Pflanzenschutz

Aktuelle Informationen zur Änderung von Rückstandshöchstmengen bei Obst & Gemüse stellen wir Ihnen hier nach deren Veröffentlichung zusammen. Auf die Ankündigung von entsprechenden EU-Vorhaben verzichten wir jedoch.

 

Obwohl es sich um zum Teil massive Absenkungen handelt, sieht die Verordnung keine Übergangsregelung mit einer Abverkaufsfrist vor. Allerdings war die Anwendung von Bifenazat bereits seit dem 1.1.22 beschränkt auf Gewächshauskulturen und nicht essbare Produkte, somit trifft die Verordnung nur Importe in die EU.

 

Wirkstoff  Kultur  bisher neu ab  Quelle 
mg/kg mg/kg
Bifenazat

Akarizid

CAS Nr.: 149877-41-8

0100000 FRÜCHTE, FRISCH ODER GEFROREN divers 0,01 14.10.2024 1)

0200000 GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN


außer für:
0256000 Frische Kräuter und essbare Blüten

divers 0,01
0,02


Link:VERORDNUNG (EU) 2024/891 DER KOMMISSION vom 22.3.2024

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger