Nikotin in Gewürzen? Wie kommt das denn da hinein? Und wieso werden die Rückstandhöchstmengen in der EU wieder angehoben?

 

Nikotin ist als Pflanzenschutzmittel in der EU seit 2010 nicht mehr zugelassen, wird aber in tropischen Regionen, in denen viele Gewürzpflanzen angebaut werden, weiterhin verwendet. Mit dem EU-Verbot wurden die Rückstandshöchstgehalte wie üblich auf die jeweilige analytische Bestimmungsgrenze abgesenkt. Dies hatte zu Beschwerden europäischer Gewürzhändler geführt, da die niedrigen Grenzwerte in vielen Fällen nicht mehr eingehalten werden konnten.

 

Nachdem 2023 mit der Verordnung (EU) 2023/1536 einige Höchstgehalte wieder angehoben wurden, stellte sich später heraus, dass auch weitere Gewürze wie z.B. Vanille den Nikotingrenzwert von 0,01 mg/kg nicht einhalten konnten.

 

Nun wurden "Nägel mit Köpfen" gemacht:

Mit der Verordnung (EU) 2024/451 vom 5.2.24 hat die Kommission die zulässigen Grenzwerte für alle Gewürze einheitlich auf 0,3 mg/kg festgelegt. Natürlich nicht, ohne vorher eine Expositionsabschätzung und Risikobewertung durch die EFSA durchführen zu lassen.

Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass weder ein akutes, noch ein chronisches Risiko für die Verbraucher*innen in der EU durch Nikotingehalte in dieser Größenordnung durch den Gebrauch exotischer Gewürze besteht.

 

Im Übrigen wird Nikotin auch immer wieder in Wildpilzen gefunden. Hier ist eine Pflanzenschutzanwendung auszuschließen. Aber wenn Sammler*innen starke Raucher*innen sind, kann das Nikotin durch Hautkontakt oder den Atem auf die Pilze übertragen und mit unseren empfindlichen Analysegeräten ebenfalls nachgewiesen werden!

 

IHR PLUS: Die AGROLAB Rückstandslabore bieten Nikotinbestimmungen in Lebens- und Futtermitteln an, selbstverständlich auch für Gewürze und Tees.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger