Am 31.12.2023 traten einige Änderungen für die Berechnung der Nutri-Score-Einstufung für bestimmte Lebensmittel in Kraft.
Der Nutri-Score Algorithmus über den die freiwillige Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln auf Basis ernährungsphysiologischer Grundlagen erfolgt, wird durch ein unabhängiges Fachgremium aus den beteiligten Mitgliedsländern regelmäßig überarbeitet.
Eine wesentliche Verbesserung der Revision betrifft die Differenzierung verschiedener Fleischarten. So wird in Zukunft zwischen „roten Fleisch“ und anderen Fleischarten unterschieden. Zum „roten Fleisch“ zählen Rind, Kalb, Schwein und Lamm, aber auch Wild, Pferd, Esel, Ziege, Kamel, Känguru und auch Straußenfleisch. Die neue Berechnungsformel ist dabei anzuwenden auf Frischfleisch, gewürztes und auch gekochtes Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurst, wenn der Anteil an „rotem Fleisch“ >= 20% beträgt. Für Misch- bzw. Fertiggerichte, die neben Fleischerzeugnissen auch Gemüse oder stärkehaltige Zutaten enthalten (Kategorie 9 des
Der aktualisierte Nutri-Score Algorithmus weist weitere Änderungen gegenüber dem vorherigen Algorithmus auf. Der Gehalt an Zucker und Salz wird mit einer veränderten Gewichtung in die Berechnung einbezogen. Auch die Gewichtung des Ballaststoffgehalts wurde angepasst. Weitere Verbesserungen wurden für Vollkornbrot, Pflanzenöle, Milchprodukte und Süßstoffe in der Bewertung vorgenommen, um die ernährungsphysiologischen Eigenschaften differenzierter abzubilden.
Nüsse und ölhaltige Saaten werden zukünftig wie Fette behandelt. Abwertungen bezüglich eines hohen Salzgehalts werden nicht mehr am Natriumgehalt orientiert. Die Zugabe von Süßstoffen führt ab jetzt zu Punktabzügen. Milch, Trinkjoghurt und Milchmischgetränke werden jetzt in der Kategorie Getränke geführt - ungeachtet des Milchgehalts.
Für bereits im Nutri-Score eingeordnete Produkte gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis die Einstufung nach dem neuen Algorithmus von den Lizenznehmern gefordert wird. Das kann dazu führen, dass ein und dasselbe Produkt im Handel je nach Herstellungszeitpunkt und auch bei unveränderter Zusammensetzung zweitweise unterschiedliche Nutri-Score- Einstufungen tragen kann. Bereits im Handel befindliche Produkte dürfen allerdings unbefristet weiterhin verkauft werden.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger