Die EU-Kommission plant die zulässigen Höchstmengen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder ab dem 1.1.2024 zu senken.
Die neuen Höchstgehalte für die Summe von 3-MCPD-Fettsäureestern und freiem 3-MCPD sollen ab dem 1. Juli 2024 mit einer einjährigen Übergangsfrist gelten.
Der Verordnungsentwurf wurde angenommen und sieht die folgenden Änderungen vor:
5.3.3 Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, sowie Kleinkindernahrung |
aktuell |
ab 1.1.2025 |
5.3.3.1 als Pulver in Verkehr gebracht |
125 µg/kg |
80 µg/kg |
5.3.3.2 als Flüssigkeit in Verkehr gebracht |
15 µg/kg |
12 µg/kg |
Der Höchstgehalt gilt für das Produkt in der Form, in der es in Verkehr gebracht wird.
IHR PLUS: Die AGROLAB Labore untersuchen 3-MCPD in pflanzlichen Fetten und Ölen sowie in allen Lebensmitteln und selbstverständlich auch in den speziellen Formulierungen für die Säuglings- und Kleinkindernährung.
Autor: Dr. Frank Mörsberger