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Inzwischen liegen Daten vor, die zeigen, dass Erdmandeln in der Regel von Natur aus höhere Cadmiumgehalte aufweisen als Rettiche. Daher wurde der Höchstgehalt für Erdmandeln auf 0,1 mg/kg angehoben.
Ähnliche Argumente wurden für verschiedene Zuchtpilze vorgebracht, so dass der Höchstgehalt für Cadmium in "anderen Zuchtpilzen als Agaricus bisporus" auf 0,15 mg/kg Frischgewicht angehoben wurde. Die Grenzwerte von 0,5 mg/kg für Zucht-Champignons (Agaricus bisporus) und 0,5 mg/kg für Wildpilze bleiben unverändert.
Die neuen Höchstmengen gelten ab dem 10.8.2023
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Autor: Dr. Frank Mörsberger (Foto: von luis_molinero auf Freepik)