Arsenfläschchen

Natürlich erfüllen wir die revidierten Leistungskriterien gemäß der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2022/2418 hinsichtlich der Analysemethoden für die Kontrolle des Gehalts an Spurenelementen und Prozesskontaminanten in Lebensmitteln, die am 1.1.2023 in Kraft trat.

 

Mit der Änderungsverordnung zur EU Verordnung 333/2007 wurden spezielle Vorgaben für die Bestimmungsgrenzen von anorganischem Arsen und Gesamtarsen bezogen auf die Höchstgehalte eingeführt. Bislang galten für anorganisches Arsen die gleichen Anforderungen wie für die Bestimmung der Schwermetalle Cadmium und Quecksilber. Die Vorgaben für Gesamtarsen sind neu.

Übrigens ließ das Verbrauchermagazin “Ökotest“ im November Reiswaffeln testen, die Eltern gern ihren kleinen Kindern zum Knabbern geben. Das Ergebnis kann man als besorgniserregend bezeichnen: In 7 von 20 Proben lag der Gehalt an anorganischen Arsen im Reisanteil der Waffeln über der zulässigen Höchstmenge von 0,1 mg/kg. Aber auch bei weiteren 10 Proben wurden Arsengehalte zwischen 0,05 und 0,1 mg/kg festgestellt (ÖKO-TEST Ausgabe 11/2022 S. 86 ff.).

 

IHR PLUS: Unsere Methoden erfüllen die Kriterien der Verordnung, auch wenn sie streng genommen „nur“ für die amtliche Kontrolle verbindlich ist. Ihre „Gegenproben“ sind bei uns in guten Händen.

Links:
1) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2418

2) Verordnung (EG) Nr. 333/2007

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger