Die Anwendung des Wirkstoffs Penflufen ist nur noch zum Beizen von Getreide-Saatgut erlaubt.
Die EU-Kommission hat die Genehmigung für die Anwendung von Penflufen mit VO 2022/1468 vom 05.09.2022 weiter eingeschränkt. Die Verordnung trat zum 26.09.2022 in Kraft. Der fungizide Wirkstoff wurde als karzinogen eingestuft.
Eine Behandlung von Pflanzkartoffeln ist ab jetzt nicht mehr erlaubt. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 26.03.2023 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel ändern oder widerrufen, auch wenn der Wirkstoff Penflufen selbst (CAS-Nr.: 494793-67-8) in der EU noch bis 31.05.2025 zugelassen ist.
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Autor: Dr. Frank Mörsberger