Chewing gum

Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid (E 171) enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

 

Bei der jüngsten Risikobewertung des weißen Farbpigments, das in Süßwaren, Dragee-Überzügen und als Trägerstoff eingesetzt wurde, konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb entzog die Europäische Kommission die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff mit der Verordnung (EU) 2022/63 am 7.2.2022. Die Übergangsfrist für bereits hergestellte Waren lief am 7.August aus.

 

IHR PLUS: AGROLAB Iberica (Tarragona) hat eine schnelle und hochempfindliche Methode zur Bestimmung von Titandioxid in Lebensmitteln entwickelt. Die Methode ist unabhängig von der Partikelgröße und nutzt die empfindliche ICP-MS (Ionen-gekoppelte Plasma-Massenspektroskopie).

 

Link: https://germany.representation.ec.europa.eu/

 

Autor: Frank Mörsberger