Seit dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die Titandioxid (E 171) enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Bei der jüngsten Risikobewertung des weißen Farbpigments, das in Süßwaren, Dragee-Überzügen und als Trägerstoff eingesetzt wurde, konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Deshalb entzog die Europäische Kommission die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff mit der Verordnung (EU) 2022/63 am 7.2.2022. Die Übergangsfrist für bereits hergestellte Waren lief am 7.August aus.
IHR PLUS: AGROLAB Iberica (Tarragona) hat eine schnelle und hochempfindliche Methode zur Bestimmung von Titandioxid in Lebensmitteln entwickelt. Die Methode ist unabhängig von der Partikelgröße und nutzt die empfindliche ICP-MS (Ionen-gekoppelte Plasma-Massenspektroskopie).
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Autor: Frank Mörsberger