Eier

Die Bestimmung von Nikotinrückständen in Lebens- und Futtermitteln wird ab jetzt nicht mehr untervergeben, sondern am Standort AGROLAB LUFA in Kiel selbst durchgeführt.

 

Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit Ende 2003 nicht mehr angewendet werden. Ei und Eiprodukte dürfen daher kein Nikotin enthalten. Der Nikotinnachweis ist sehr empfindlich. Wir erreichen eine Bestimmungsgrenze von 0,001 mg/kg bei Eiern, bei denen auch der Haupt-Metabolit Cotinin mitbestimmt wird.

 

In allen anderen Matrices liegt die Bestimmungsgrenze bei 0,01 mg/kg. Das bedeutet, dass bei der Probennahme auf Seiten des Kunden äußerste Sorgfalt erforderlich ist. Ein Zigarettenraucher als Probenehmer könnte bereits durch Berührung der Probe eine messbare Nikotinmenge auf die Probe übertragen. Übrigens ist das ein Grund, warum man insbesondere bei Wildpilzen und -obst häufig Nikotinspuren über dem Rückstandshöchstwert nachweisen kann – einfach weil der Pflücker oder Pilzsammler ein Raucher war. In unserem Labor dürfen daher auch nur Nichtraucher diese Proben bearbeiten. Unsere Methode ist akkreditiert und auf Rückstandsuntersuchungen beschränkt, d.h. sie ist nicht anwendbar für Reinsubstanzen, Tabakwaren und Konzentrate.

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger