Herkunft

Ab dem 1. April 2020 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 mit konkreten Bestimmungen zur verpflichtenden Information über die Herkunft sogenannter primärer Zutaten.

 

Zitat Artikel 26 Absatz 3)*
"Ist das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Le­bensmittels angegeben und dieses/dieser nicht mit dem Ur­sprungsland oder dem Herkunftsort seiner primären Zutat iden­tisch, so

 

a) ist auch das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primä­ren Zutat anzugeben; oder

b) ist anzugeben, dass die primäre Zutat aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort kommt als das Lebensmit­tel“

 

Primäre Zutaten wurden definiert als eine oder mehrere Zutaten, die zusammengenommen mehr als 50% des Gehalts eines Lebensmittels ausmachen oder die die/der Konsument*in aufgrund der Bezeichnung des Lebensmittels als Hauptbestandteil erwarten. Zwei Beispiele zur Erläuterung:

 

  • Erdbeerkonfitüre aus Deutschland (mit Erdbeeren aus EU-Ländern)
  • Italienischer Frischkäse (mit Milch aus Deutschland)

Die korrekte Darstellung auf dem Etikett wird in Artikel 13 der Durchführungsverordnung EU 2018/775 beschrieben. Wesentlich sind die Platzierung der Herkunftsangabe und die Lesbarkeit, die durch die Mindest-Schriftgröße festgelegt wurde.

Unsere Lebensmittelchemiker/innen der AGROLAB Lebensmittellabore geben Ihnen im Rahmen der Etikettenprüfung Ihrer Lebensmittel die notwendigen Hinweise im Gutachten, damit es zu keinen Beanstandungen bei amtlichen Kontrollen kommt.

 

Lesen Sie mehr dazu:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32011R1169

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R0775

 

 

Author: Dr. Frank Mörsberger