Mit Verordnung (EU) 2019/1606 veröffentlicht am 30.09.2019 im EU-Amtsblatt wird der insektizide Wirkstoff Methiocarb (CAS-Nr. 2032-65-7) verboten. Die Verordnung tritt bereits zum 03.10.2019 in Kraft.
Die Kommission begründet die Nichterneuerung der Genehmigung mit einem unannehmbaren Risiko für Arbeitnehmer. Außerdem wurden hohe Risiken für Vögel, Säugetiere und Regenwürmer identifiziert. Präparate, die den Wirkstoff enthalten dürfen bis zum 3.4.2020 aufgebraucht werden. Es ist in der Folge mit der Absenkung der Rückstandshöchstmengen auf 0,01 mg/kg zu rechnen.
Author: Frank Mörsberger