Feldsalat

Basierend auf Artikel 53 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz) die Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel zu bestimmten Zwecken in Deutschland befristet zugelassen.

 

  • Das Herbizid „Proman“ (Wirkstoff Metobrumuran) darf über die bestehende Zulassung hinaus für die Anwendung in Feldsalatkulturen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Klettenlabkraut) bis 21.10.2019 eingesetzt werden.
  • Das Fungizid Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) darf bis 1. November 2019 gegen den Falschen Mehltau (Peronospora) bei Blumenkohl angewendet werden.
  • Die Kirschessigfliege darf bei Kelter- und Tafeltrauben mit dem Präparat „Exirel“ (Wirkstoff: Cyantraniliprol) im Zeitraum vom 26.7. – 22.11.2019 bekämpft werden.
  • Im Bioanbau (!) von Kartoffeln wurde gegen den Kartoffelkäfer die Anwendung des Mittels „NeemAzal-T/S“ (Wirkstoff Azadirachtin) bis zu 30.10.2019 genehmigt.
  • „Asulox“ (Wirkstoff: Asulam) darf gegen bestimmte Unkräuter im Anbau von Spinat und Kräutern seit dem 22.7. bis zum 18.11. eingesetzt werden.
  • Im Bioanbau von Kernobst ist der Einsatz von „Spruzit Neu“ (Wirkstoff: Pyrethrine + Rapsöl) ab dem 1.8. bis zum 18.11.2019 ausnahmsweise erlaubt, um den Birnenknospenstecher zu bekämpfen.

Wir weisen darauf hin, dass für die o. g. Erzeugnisse die in der EU gültigen Rückstandshöchstgehalte (RHG) gelten. Gehen Sie davon aus, dass die Wirkstoffe im Fokus der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehen werden.


In unseren AGROLAB Rückstandsmonitoring-Paketen sind diese Wirkstoffe (außer Rapsöl) enthalten und werden daher sicher erkannt.

 

Lesen Sie mehr: https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/

 

 

Author: Dr. Frank Mörsberger