Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor im Anbau von Rucola, Radieschen, Rettich, Porree und Meerrettich widerrufen.
Unter „Metazachlor versteht man die Summe aus den Metaboliten 479M04, 479M08 und 479M16, ausgedrückt als Metazachlor“.
Metazachlor wird bislang als Herbizid eingesetzt und ist in 26 Mitgliedsstaaten zugelassen, seit dem 14.6.2019 darf es jedoch nicht mehr in Deutschland in den o.g. Kulturen eingesetzt werden. Andere Anwendungen der beiden betroffenen Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.
Der DFHV wies darauf hin, dass vorliegende Daten in einigen Fällen auf Rückstände in Rucola oberhalb des geltenden RHG von 0,02* mg/kg hinweisen. Die Ware ist damit nicht mehr verkehrsfähig. Es muss davon ausgegangen werden, dass bei amtlichen Prüfungen speziell auf Rückstände in den angegebenen Kulturen geachtet wird.
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Author: Frank Mörsberger